Unser
Verein
Die
Forderung, kein Tier zu quälen und die Tiere zu schützen und zu hegen
beruht auf der Achtung alles Lebendigen. Der Tierschutzgedanke ist nicht
nur Sache des Herzens und der Bildung, er ist auch gesetzlich angeordnet.
Die Tierschutzvereine (1. Gründung 1824 in England) stellten sich
das Ziel, den Tierschutzgedanken zu verbreiten und tatkräftig zu unterstützen.
Jeder kann Tiere lieben, schätzen und schützen. Wir haben die
Verantwortung in unserer Gesellschaft, dieses zu tun. Bedenke, Tiere sind
nicht generell böse, nur wir Menschen können sie so weit bringen.
Auch in unserem Kreis Hersfeld-Rotenburg wurde der Tierschutzgedanke
nach 1945 in die Tat umgesetzt: 1945 – 1971:
Durch Herrn
Hans Wettlaufer mit dem Namen: 1950
– 1971: Durch Herrn Georg Hacker
mit dem Namen:
1971
– 1982: Zusammenschluss beider
Vereine durch Herrn Hermann Kissler mit dem
Ab
1982: Herr
Winfried von Alpen übernimmt den Vorsitz des
2005:
Herr Peter Maibaum wird 1. Vorsitzender vom
2006:
Herr Bernd Kettner wird 1. Vorsitzender vom
2009:
Die Pflege und Förderung des Tierschutzes erfolgt nach den jeweiligen geltenden gesetzlichen Vorschriften, die dem Schutz des Lebens und dem Wohlbefinden der Tiere dienen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Behörden sowie mit Institutionen und Verbänden fachverwandter Zielsetzung.
Der
Vorstand des „Hersfelder
Tierschutzvereins e. V.“ setzt sich
zusammen aus:
Winfried v. Alpen 1. Vorsitzender
Marlies Pforr Kassiererin Susanne Halmich Schriftführerin
Ihre Ansprechpartner im
Tierheim:
Frau Stephanie Jockel Herr Andreas Rümmler
Wir sind dankbar für jedes
persönliche und uneigennützige Engagement. Im Tierheim helfen uns
freiwillige, ehrenamtliche Mitglieder bei der Betreuung und Versorgung der
untergebrachten Tiere. Dies sind z. B.:
Ausgesetzte und/oder misshandelte Tiere oder Tiere aus
schlechter Haltung;
entlaufene Tiere (hier versuchen wir, den Besitzer
ausfindig zu machen und Tier und Halter wieder zusammen zu bringen);
Fundtiere der umliegenden Gemeinden;
Tiere die durch falsche Haltung und/oder Erziehung
verhaltensgestört sind und der Besitzer überfordert ist;
Tiere, deren Besitzer verstorben sind und die Erben
sich nicht um diese kümmern können oder wollen;
Tiere, deren Besitzer in ein Krankenhaus oder
Altersheim müssen;
Tiere, die wegen Krankheit abgegeben werden (z.B.
Allergie etc.);
Tiere, die man nach der Geburt eines Kindes nicht mehr
haben möchte;
Tiere aus zerbrochenen Ehen, für die sich keiner der
beiden ehemaligen Besitzer nun verantwortlich fühlt;
Tiere, die mal als lebende Weihnachtsgeschenke „unter
dem Christ-baum lagen“ und die nun - spätestens zur Urlaubszeit – lästig
sind;
Tiere eines Wurfes, die vom Züchter nicht vermittelt
werden konnten;
Tiere, die sich als unerwünschter Nachwuchs
eingestellt haben,
Tiere, die nach einem Umzug wegen Halteverbot in der
neuen Wohnung nicht mehr bleiben können;
und……und……..
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